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Zweck der Stiftung ist die
Förderung der Stuttgarter Hymnus-Chorknaben als Knabenchor mit Schwerpunkt auf
der geistlichen Chormusik, von ihrem reichen geschichtlichen Erbe bis zur
Gegenwart, in Gottesdiensten im Raum Stuttgart und im Bereich der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg sowie in Konzerten, und die Förderung der damit
verbundenen pädagogischen Chorarbeit.
Der Schwerpunkt auf der geistlichen Chormusik prägt den Chor und sein
Repertoire. Der Stiftungszweck ist jedoch so weit gefasst, dass auch Auftritte
mit rein weltlichen Werken oder bei weltlichen Anlässen gefördert werden
können. Ebensowenig ist die Chorarbeit auf Werke bestimmter Komponisten der
Vergangenheit beschränkt. Die geistliche Chormusik entwickelt sich stets
weiter, so dass das Repertoire mit neuen Akzenten weiter ausgebaut werden kann.
Der Stuttgarter Hymnus-Chor leistet wertvolle Erziehungsarbeit. Vielfältige
Aktivitäten vor und nach den Proben, während der Reisen und Chorfreizeiten
tragen dazu bei, den jungen Sängern die Werke auf verschiedenen Ebenen
nahezubringen und sie zum Verstehen und Gestalten der Musik hinzuführen. Dazu
gehört auch die Förderung der »Männerchörler«, deren Vorbild die jungen
Knaben anspornt. Ihre aktive und einfallsreiche Mitwirkung bei den
Choraktivitäten, bei der Betreuung auf Reisen und während der Freizeiten macht
das Besondere eines Knabenchors aus und ist deshalb unverzichtbar.
Auch diese Arbeit wird die Stiftung nachhaltig unterstützen. Die Stiftung
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im
Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitglieder der
Stiftungsorgane, Vorstand und Stiftungsrat, erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln der Stiftung.
Als Stifterin und Stifter können Sie sicher sein, dass die Erträge des von
Ihnen gestifteten Geldes nur für den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck
verwendet werden, dessen Einhaltung vom Stiftungsrat sowie von der
Aufsichtsbehörde überwacht wird. Der Stiftungszweck gilt auf Dauer. Dennoch
lässt er nachfolgenden Generationen im Chor wie auch der Chorleitung
Entwicklungs und Gestaltungsmöglichkeiten offen. |


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