Aus der Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stuttgarter Hymnus-Chorknaben als Knabenchor mit Schwerpunkt auf der geistlichen Chormusik, von ihrem reichen geschichtlichen Erbe bis zur Gegenwart, in Gottesdiensten im Raum Stuttgart und im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie in Konzerten, und die Förderung der damit verbundenen pädagogischen Chorarbeit.
Der Schwerpunkt auf der geistlichen Chormusik prägt den Chor und sein Repertoire. Der Stiftungszweck ist jedoch so weit gefasst, dass auch Auftritte mit rein weltlichen Werken oder bei weltlichen Anlässen gefördert werden können. Ebensowenig ist die Chorarbeit auf Werke bestimmter Komponisten der Vergangenheit beschränkt. Die geistliche Chormusik entwickelt sich stets weiter, so dass das Repertoire mit neuen Akzenten weiter ausgebaut werden kann.
Der Stuttgarter Hymnus-Chor leistet wertvolle Erziehungsarbeit. Vielfältige Aktivitäten vor und nach den Proben, während der Reisen und Chorfreizeiten tragen dazu bei, den jungen Sängern die Werke auf verschiedenen Ebenen nahezubringen und sie zum Verstehen und Gestalten der Musik hinzuführen. Dazu gehört auch die Förderung der »Männerchörler«, deren Vorbild die jungen Knaben anspornt. Ihre aktive und einfallsreiche Mitwirkung bei den Choraktivitäten, bei der Betreuung auf Reisen und während der Freizeiten macht das Besondere eines Knabenchors aus und ist deshalb unverzichtbar.
Auch diese Arbeit wird die Stiftung nachhaltig unterstützen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitglieder der Stiftungsorgane, Vorstand und Stiftungsrat, erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Als Stifterin und Stifter können Sie sicher sein, dass die Erträge des von Ihnen gestifteten Geldes nur für den in der Satzung festgelegten Stiftungszweck verwendet werden, dessen Einhaltung vom Stiftungsrat sowie von der Aufsichtsbehörde überwacht wird. Der Stiftungszweck gilt auf Dauer. Dennoch lässt er nachfolgenden Generationen im Chor wie auch der Chorleitung Entwicklungs und Gestaltungsmöglichkeiten offen.